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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1. Unsere Lieferbedingungen gelten ausschließlich, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich etwas anderem zugestimmt. Unsere Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. des §14 Abs. 1 BGB und für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in laufender Geschäftsbeziehung.

2. Preise – Zahlungsbedingungen

2.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Auslieferungsstelle" ("ex works", Incoterms2000) ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer. Lieferungen im Wert von über EUR 100,- netto werden frei Bestimmungsort ausgeführt.

2.2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen nach Erbringung unserer geschuldeten Leistung binnen 14 Tagen mit 2 % Skonto oder binnen 30 Tagen rein netto Kasse ab Rechnungseingang zahlbar. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie etwaigen weiteren Verzugsschaden zu berechnen.

2.3. Wir sind berechtigt, den am Tag der Lieferung geltenden Preis zu berechnen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

2.4. Bei Bestellungen im Wert von unter EUR Mindermengenzuschlag von EUR 10,- berechnen.

2.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungs-oder Leistungsverweigerungsrechts durch den Kunden ist nur berechtigt, wenn die gleichen Voraussetzungen bei Gegenansprüchen erfüllt sind oder bei Mängeln der Lieferware diese Mängel festgestellt, von uns anerkannt oder wenigstens glaubhaft gemacht sind (z.B. durch schriftliche Bestätigung einer neutralen Person) und außerdem sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

2.6. Wechsel und Schecks werden -wenn überhaupt -nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel-und Scheckkosten gehen zu Lasten des Kunden.

2.7. Bei offenen fälligen Rechnungen des Kunden können wir die Auslieferung aus weiteren Aufträgen in angemessenem Umfang verweigern.

3. Lieferzeit

3.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertrags-verhältnis nichts anderes ergibt, ist die von uns angegebene Lieferzeit stets unverbindlich. Die Lieferung erfolgt nach Auftragseingang.

3.2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht durch uns zu vertretende Umstände wie Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Rohstoff-beschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten führen nicht zu unserem Verzug. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, so sind wir und der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3.3. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, sofern dem kein erkennbares Interesse des Kunden entgegensteht.

4. Gefahrübergang

4.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gilt als Lieferklausel "ex works" (Incoterms2000). Die Gefahr des Transportes trägt mithin der Kunde.

4.2. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

5. Mängelgewährleistung

5.1. Die Mängelansprüche des kaufmännischen Kunden setzen voraus, dass dieser unverzüglich nach Erhalt der Ware diese untersucht und etwaige sichtbare Mängel unverzüglich nach der Untersuchung bzw. versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich gegenüber uns rügt (§377 HGB). Ist der Kunde kein Kaufmann, so hat er binnen 10 Werktagen offensichtliche Fehler uns gegenüber zu rügen. Transportschäden sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Lieferung unter spezifizierter Angabe der Schäden schriftlich zu melden.

5.2. Unsere Beschaffenheitsangaben gelten nur annähernd und sind insbesondere keine Garantien.

5.3. Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen.

5.4. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind von uns -nach unserer Wahl -unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

5.5. Zahlungen des Kunden bei Mängelrügen dürfen nur in einem Umfang, der in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, zurückbehalten werden. Diese Zahlungen dürfen auch nur zurückbehalten werden, wenn die Voraussetzungen nach Ziff. 2.4, 2. Satz, dieser Bedingungen erfüllt sind.

5.6. Rügt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels, so sind wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung oder feststellung dem Kunde zu berechnen.

5.7. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung des gelieferten Gegenstandes an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort erhöhen. Bei Nachbesserungen hat der Kunde uns den Reparaturgegenstand einzusenden.

5.8. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns aus Verbrauchsgüterverkauf (§§478, 479 BGB) sind im Hinblick auf Vereinbarungen des Kunden mit seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Mängelansprüche der Abnehmer hinausgehen, insoweit ausgeschlossen.

5.9. Sachmängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung, es sei denn, wir hätten den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder wir hätten einen Mangel arglistig verschwiegen. Es gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mangelansprüche, soweit diese gesetzlich länger als 2 Jahre festgesetzt sind, wie z.B. für Rückgriffsansprüche nach §§478, 479 BGB. Diese Verjährungsfristen gelten auch für Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Bedarf es aufgrund eines Mangels einer Nacherfüllung, so wird die Verjährungsfrist bis zur Erfüllung nur gehemmt, nicht jedoch erneut in Lauf gesetzt.

5.10. Bevor der Kunde weitere Ansprüche oder Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz) geltend machen kann, ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit wir keine anderslautende Garantie abgegeben haben. Schlägt die Nacherfüllung trotz wenigstens dreimaligem Nacherfüllungsversuch fehl, ist die Nacherfüllung unmöglich oder dem Kunden unzumutbar, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern). Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kunde gilt Ziff. 8 dieser Bedingungen.

5.11. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels ist ausgeschlossen.

5.12. Wir weisen darauf hin, dass bestimmte Teile unserer Produkte Verschleißteile sind, deren typische Haltbarkeit kürzer als die Verjährung von Mängelansprüchen (Gewährleistungszeit) sein kann oder deren Haltbarkeit von einer ständigen sachgemäßen Wartung und Pflege abhängt. In diesen Fällen liegt kein Mangel vor. Dies gilt insbesondere für Akkus, Batterien.

6. Reparaturen

6.1. Die Einsendung von Reparaturen hat, soweit es sich nicht um Mangelansprüche handelt, unbedingt frei zu erfolgen. Reparaturen werden nur in unserer Werkstatt ausgeführt. Bei Reparaturkosten im Werte von voraussichtlich mehr als EUR 69,netto, werden wir erst einen Kostenvoranschlag erstellen. Wenn dann der Reparaturauftrag nicht erteilt wird, sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von EUR 12,-zzgl. Verpackung, Mehrwertsteuer und Versand für die Erstellung des Kostenvoranschlages, Demontage und Montage zu verlangen.

6.2. Der Rückversand erfolgt durch normale Paketpost auf Gefahr des Kunden. Mängelansprüche wegen mangelhafter Reparatur verjähren binnen 12 Monaten nach Abnahme.

6.3. Die Abnahme unserer Reparaturleistungen gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht binnen 2 Wochen nach Erhalt des reparierten Gegenstandes schriftlich erhebliche Mängel rügt. Ziff. 5.1 bleibt unberührt.

6.4. Ziff. 5 (Mängelansprüche) gilt im Übrigen entsprechend.

7. Herstellergarantie

7.1. Wir können dem Endverbraucher (§13 BGB) für von uns gelieferte Erzeugnisse eine Herstellergarantie gewähren, deren Umfang sich aus den Garantiebestimmungen der Servicekarte ergibt. Der Kunde ist nicht berechtigt, für uns weitere Garantieerklärungen abzugeben.

7.2 Die Garantie kann von dem Endverbraucher nur geltend gemacht werden, wenn die Servicekarte vollständig ausgefüllt ist, die Kaufquittung und eine Original-Servicekarte vorliegt und diese Dokumente spätestens vor Abschluss der Reparatur uns vorliegen. Nachträglich eingereichte Unterlagen werden nicht anerkannt. Der Kunde hat uns diese Dokumente zur Verfügung zu stellen, da anderenfalls die Reparatur für den Kunden kostenpflichtig ist. Reparaturen, die nicht unter die Garantiebestimmungen fallen, sind ebenfalls kostenpflichtig.

8. Schadensersatzansprüche und Haftung aus sonstigen Gründen

8.1 Die Geltendmachung von Mangelschäden aufgrund von Mängeln unserer dem Kunde geschuldeten Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn wir haben die Mängel zu vertreten. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinns, aufgrund solcher Mängel ist ausgeschlossen, soweit wir den Mangel nur leicht fahrlässig oder unverschuldet verursacht haben. Dies gilt insbesondere, wenn wir eine Nacherfüllung aus Gründen, die wir nicht verschuldet haben, nicht durchführen können. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Aufwendungsersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln. Diese Haftungsbeschränkung für Mangelschäden gilt nicht für eine leicht fahrlässige Verursachung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2. Ansonsten sind, sofern sich aus Nachstehendem nichts anderes ergibt, Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche (im folgenden „Schadensersatzansprüche“) des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen.

8.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche gemäß §§1, 4 Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, für Verletzung des Lebens, bei Körper-und Gesundheitsschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft (Beschaffenheitsgarantie) oder bei der fahrlässigen erheblichen Pflichtverletzung. Unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit keine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft vorliegt oder etwas anderes vereinbart wurde.

8.4. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen gemäß Ziff. 8.1 und 8.2 nicht verbunden.

8.5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.6. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen zwischen Lieferant und Kunde richtet sich nach Ziff. 5.9 dieser Bedingungen, soweit nicht Ansprüche aus der deliktischen Produzentenhaftung (§§823 ff. BGB) oder dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug nach Setzung einer angemessenen Frist, sind wir berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde bereits ein Insolvenzverfahren beantragt hat oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, aufgrund dessen eine sofortige Rücknahme der gelieferten Gegenstände durch uns nicht gestattet ist. Nach Rücknahme der gelieferten Sache sind wir zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden -abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Die Verwertungsregelungen der InsO (Insolvenzordnung) bleiben unberührt.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs-und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde dies auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

9.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde haftet uns für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer etwa notwendigen Klage gem. §771 ZPO (Drittwiderspruchsklage).

9.4. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritter erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der gelieferte Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir sind jedoch befugt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht mehr nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Eine Einziehung der Forderung durch uns ist jedoch nicht möglich, sofern dem die Insolvenzordnung entgegensteht.

9.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden auch insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

10. Gerichtsstand – Erfüllungsort

10.1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Düsseldorf. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht seines Wohnsitzes zu verklagen.

10.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort bei Kaufleuten Düsseldorf.

11. Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

11.1. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (UNCITRAL/CISG).

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 01. April 2019